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OLG Celle, 28.12.2000 - 22 U 211/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2287 Abs. 1 BGB ; § 2270 Abs. 1 BGB ; § 2286 BGB ; § 2287 Abs. 1 BGB
Gemeinschaftliches Testament; Wechselbezüglichkeit von Verfügungen von Todes wegen; Missbrauch des Rechts zu lebzeitigen Verfügungen; In Benachteiligungsabsicht erfolgte Schenkung; Sicherung der Altersversorgung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gemeinschaftliches Testament; Wechselbezüglichkeit von Verfügungen von Todes wegen; Missbrauch des Rechts zu lebzeitigen Verfügungen; In Benachteiligungsabsicht erfolgte Schenkung; Sicherung der Altersversorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 2270 § 2286 § 2287 Abs. 1
Erlöschen einer Darlehensforderung wegen Konfusion
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 27.08.1999 - 3 O 95/99
- OLG Celle, 28.12.2000 - 22 U 211/99
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80
Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen …
Auszug aus OLG Celle, 28.12.2000 - 22 U 211/99
Über seinen Wortlaut hinaus findet § 2287 Abs. 1 BGB entsprechende Anwendung auf bindend gewordene wechselbezüglich der Verfügungen von Todes wegen (BGHZ 82, 274 [276 f.]).Entscheidend ist, ob diese Gründe ihrer Art. nach so sind, dass der Vertragspartner des Erbvertrages oder der durch gemeinschaftliches Testament bindend bedachte Erbe sie anerkennen und deswegen die sich aus der Verfügung für ihn ergebende Benachteiligung hinnehmen muss, wobei erforderlich ist, dass der Erblasser von diesen Gründen tatsächlich zu der benachteiligenden Schenkung bewogen worden ist (BGHZ 77, Seite 264 [266 f.] und BGHZ 82, Seite 274 - 282 m. w. N.).
- BGH, 14.06.1995 - IV ZR 212/94
Fortbestehen des Rückforderungsanspruchs nach Überleitung auf den Träger der …
Auszug aus OLG Celle, 28.12.2000 - 22 U 211/99
Vielmehr ist vom Fortbestehen der Forderung auszugehen, wo dies nach der Interessenlage etwa mit Rücksicht auf Rechte Dritter an der Forderung geboten erscheint (BGH NJW 1995, Seite 2287 - 2288 m. w. N.). - BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 5/80
Beauftragung des Berichterstatters mit der Durchführung einer Beweisaufnahme
Auszug aus OLG Celle, 28.12.2000 - 22 U 211/99
Entscheidend ist, ob diese Gründe ihrer Art. nach so sind, dass der Vertragspartner des Erbvertrages oder der durch gemeinschaftliches Testament bindend bedachte Erbe sie anerkennen und deswegen die sich aus der Verfügung für ihn ergebende Benachteiligung hinnehmen muss, wobei erforderlich ist, dass der Erblasser von diesen Gründen tatsächlich zu der benachteiligenden Schenkung bewogen worden ist (BGHZ 77, Seite 264 [266 f.] und BGHZ 82, Seite 274 - 282 m. w. N.). - BGH, 21.06.1989 - IVa ZR 302/87
Schutz des Vertragserben gegen sittenwidrige Verfügungen des Erblassers
Auszug aus OLG Celle, 28.12.2000 - 22 U 211/99
Der Anspruch aus der entsprechenden Anwendung des § 2287 Abs. 1 BGB fällt nicht in den Nachlass und kann von den Erben entsprechend ihrer Erbquote persönlich geltend gemacht werden (BGHZ 108, Seite 73 - 81), wobei die Erbquote der Klägerinnen zu 1 und 2 unstreitig jeweils 1/4 beträgt. - BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93
Umfang der Hemmung der Rechtskraft durch Einlegung der Berufung; Beseitigung der …
Auszug aus OLG Celle, 28.12.2000 - 22 U 211/99
Daraus folgt zugleich, dass sie mit der Berufung die Beseitigung der durch die Klagabweisung in erster Instanz geschaffenen Beschwer erstreben (vgl. zur Zulässigkeit der Berufung im Falle des § 264 Nr. 2 ZPO BGH NJW 1994, Seite 2896 - 2898).
- OLG München, 21.03.2013 - 14 U 3585/12
Auskunftsansprüche des Alleinerben gegen den Pflichtteilsberechtigten
Hinsichtlich des vom Beklagten geltend gemachten Aufwendungsersatzes für den Hausumbau könnte - soweit ein Anspruch dem Grunde nach bejaht würde - Konfusion eingetreten sein (…vgl. Marotzke in Staudinger, Neubarbeitung 2010, Rn. 43 Vorbem zu §§ 1967 - 2017 m.w.N.; OLG Celle, Urteil vom 28.12.2000, Az. 22 U 211/99, zitiert nach [...]). - OLG Celle, 15.06.2006 - 6 U 99/06
Beeinträchtigung eines Erbes durch eine Schenkung zu Lebzeiten; Anforderungen an …
Entscheidend ist, ob diese Gründe ihrer Art nach so sind, dass der durch gemeinschaftliches Testament bindend bedachte Erbe sie anerkennen und deswegen die aus der Schenkung sich ergebende Benachteiligung hinnehmen muß (OLG Celle ZEV 02, 22, 23; MünchKomm/Musielak, § 2287 Rn..13).